Opera-3
Verzicht auf Automateneintrag
Ab 01.02.2019 kann die Führerprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe
absolviert werden, ohne das eine Beschränkung im Führerausweis eingetragen wird.
Das heisst, nach bestandener Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe,
darf auch ein Fahrzeug mit Handschaltung gefahren werden.
Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim
Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt wenn keine gesundheitliche Probleme dagegensprechen.
Obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs)
Die Weiterbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach
der Führerprüfung absolviert werden.
Diese Neuerungen treten am 01.01.2020 in Kraft. Wer also den Führerausweis auf Probe ab diesem Datum in den unbefristeten Führerausweis umtauscht, muss nur noch die auf einen Tag verkürzte Weiterbildung nachweisen.
Das heisst, alle die die Führerprüfung nach dem 01.01.2017 absolviert haben müssen nur noch den ersten Tag des WAB-Kurses absolvieren.